Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (NL)
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Lieferbedingungen sind Bestandteil all unserer Angebote und jedes mit uns abgeschlossenen Geschäfts, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Verweise des Käufers auf eigene Einkaufsbedingungen werden wir nur akzeptieren, wenn wir dem zuvor schriftlich zugestimmt haben.
2. Angebote
Alle unsere Angebote sind stets unverbindlich.
Geschäfte sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden oder ab dem Zeitpunkt, zu dem wir mit ihrer Ausführung beginnen; dies gilt insbesondere auch für Angebote und Zusagen unserer Vertreter oder anderer in unserem Dienst stehender Personen sowie für von ihnen getroffene Vereinbarungen.
3. Maße, Zeichnungen, Abbildungen und technische Daten
Die in unseren Angeboten, Katalogen, Lagerlisten, Preislisten, Prospekten und sonstigen Unterlagen angegebenen Maße, Gewichte und technischen Daten sowie die darin enthaltenen Zeichnungen und Abbildungen sind nur Richtwerte und unverbindlich, sofern wir keine schriftliche Garantie erteilen. Die Urheberrechte an den von uns bereitgestellten Bildern, Zeichnungen, Diagrammen und Entwürfen sowie an allen von uns veröffentlichten Inhalten liegen ausschließlich bei uns, unabhängig davon, ob dafür Kosten berechnet wurden oder nicht.
4. Preise
Die von uns genannten Preise sind unverbindlich, da sie auf den Fabrikpreisen, den Wechselkursen, den Einfuhrzöllen und ähnlichen Abgaben, den Versicherungsprämien, den Frachtkosten, den Steuern, den Margenregelungen und anderen Faktoren basieren, die zu diesem Zeitpunkt gelten.
Ändern sich einer oder mehrere der vorgenannten Faktoren vor der Lieferung, sind wir berechtigt, den angegebenen Preis nach unserem Ermessen angemessen anzupassen. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise pro Einheit, zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben, die für Verkauf und Lieferung anfallen.
5. Lieferung
Alle unsere Lieferungen innerhalb der Niederlande erfolgen unter folgenden Bedingungen:
„Frachtfreie Lieferadresse.“ Bei Bestellungen unterhalb eines von uns jeweils festzulegenden Rechnungsbetrags (ohne MwSt.) behalten wir uns das Recht vor, Frachtkosten zu berechnen und einen Zuschlag gemäß unserem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Zuschlagssatz zu erheben. Die von uns gelieferten Waren werden auf Risiko des Käufers transportiert. Dieses Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Waren unser Lager verlassen haben, oder, im Falle der Lieferung durch Dritte, deren Werke oder Lager.
6. Verpackung
Sofern die Ware nicht von uns in einer werkseitig hergestellten Verpackung geliefert wird, für die uns unser Lieferant keine gesonderten Kosten in Rechnung stellt, berechnen wir die Verpackungskosten zusätzlich; alle von uns berechneten Verpackungskosten werden in voller Höhe gutgeschrieben, vorausgesetzt, sie werden innerhalb eines Monats nach dem Lieferdatum in gutem Zustand und frachtfrei zurückgesandt.
7. Lieferzeiten
Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind nur Richtwerte, es sei denn, uns wurde schriftlich ein bestimmter Liefertermin ausdrücklich zugesichert. Außer in Fällen, in denen wir eine Garantie übernommen haben, hängt die Einhaltung der angegebenen Lieferzeit von unseren Möglichkeiten ab. Im Falle höherer Gewalt oder anderer Umstände, die uns die Vertragserfüllung unzumutbar machen – einschließlich des Falles, dass uns die Erfüllung unserer eigenen Lieferanten nicht zumutbar ist oder diese uns die Lieferung nicht ermöglichen –, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieser Umstände. Außer im Falle grober Fahrlässigkeit unsererseits berechtigt eine Überschreitung der Lieferzeit den Käufer weder zur vollständigen noch zur teilweisen Stornierung des Vertrags noch zu Schadensersatzansprüchen. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss, haben wir und der Käufer das Recht, den Vertrag zu stornieren. Dieses Recht besteht auch, wenn der Vertrag bereits teilweise erfüllt wurde. Wir sind berechtigt, eine Bestellung vollständig oder in Teillieferungen auszuliefern. Im Falle einer Teillieferung sind wir dennoch berechtigt, die Zahlung der jeweiligen Teillieferung gemäß den geltenden Zahlungsbedingungen zu verlangen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung unter Punkt 7 werden die gekauften Waren bei Abrufgeschäften nach Möglichkeit in gleichen Mengen und Teillieferungen über den vereinbarten Lieferzeitraum verteilt. Erfolgt dies nicht, gerät der Käufer ohne weitere Benachrichtigung oder Mahnung unsererseits in Verzug, was uns die nachstehend unter Punkt 8 beschriebene Befugnis einräumt.
8. Pflichten des Käufers
Im Falle eines unerwarteten Nichterfüllens der Verpflichtungen des Käufers, insbesondere wenn er die Annahme der Lieferung verweigert oder die Zahlung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt leistet, sind wir jederzeit berechtigt, ohne Mahnung oder Aufforderung, das Geschäft für aufgelöst zu erklären und ohne dass es eines gerichtlichen Eingriffs bedarf, unbeschadet unseres Schadensersatzanspruchs.
Darüber hinaus sind wir in diesem Fall berechtigt, das Nichterscheinen der Ware als Erfüllung einer aufschiebenden Bedingung geltend zu machen, was bedeutet, dass das Geschäft bei Nichterscheinen beendet wird. Der Käufer hat darauf keinen Anspruch. Weiterhin sind wir berechtigt, alle anderen laufenden Geschäfte mit dem betreffenden Käufer, soweit sie noch nicht abgeschlossen sind, unter denselben Bedingungen zu stornieren; jede Stornierung führt stets zur sofortigen Fälligkeit aller uns geschuldeten Beträge.
9. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum entweder in unseren Geschäftsräumen oder auf eines unserer Giro- oder Bankkonten zu begleichen. Wir sind auch zur Zahlung per Wechsel berechtigt. Zahlungen auf anderem Wege, insbesondere durch Übergabe an unsere Mitarbeiter, sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung gültig. Sofern wir mit unseren Kunden nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, werden Zahlungen des Kunden von uns zur Tilgung der ältesten offenen Rechnung(en) verwendet und gutgeschrieben. Wir behalten uns jedoch stets das Recht vor, Zahlungen nach unserem Ermessen von offenen Rechnungen abzuziehen oder als deren Begleichung zu betrachten. Nur wenn dies ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt ist, haben unsere Kunden Anspruch auf Skonto. Wird ein Skonto gewährt, erfolgt dies nur bei strikter Einhaltung der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist. Bei verspäteter Zahlung des gesamten oder eines Teils des Rechnungsbetrags schuldet der Käufer ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 8 Zinsen in Höhe von bis zu 1,5 % pro Monat. Wir sind außerdem berechtigt, die Lieferung von Waren im Zusammenhang mit der betreffenden oder anderen Transaktionen auszusetzen. Sollten wir aufgrund von Zahlungsverzug die Abtretung unserer Forderung(en) an ein Inkassounternehmen für notwendig erachten, werden wir den Käufer schriftlich benachrichtigen. In der Regel setzen wir dem Käufer eine Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen, es sei denn, im Einzelfall sind sofortige Inkassomaßnahmen erforderlich. Entscheiden wir uns für Inkassomaßnahmen, trägt der Käufer die damit verbundenen Kosten vollständig. Wir können dem Käufer nach unserem Ermessen alle tatsächlich entstandenen Kosten oder einen Betrag in Höhe von 15 % des uns geschuldeten Betrags in Rechnung stellen. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Sicherheiten für die fristgerechte Zahlung sowohl bereits erfolgter als auch zukünftiger Lieferungen zu verlangen. Diese Sicherheiten können nach unserem Ermessen in Form von Vorauszahlung, Bankgarantie, Hypothek, Verpfändung oder Bürgschaft erfolgen.
Wir sind außerdem berechtigt, in Fällen, die wir für angemessen halten, ausschließlich per Nachnahme zu liefern oder zukünftig ausschließlich per Nachnahme zu liefern, soweit dies zur Abweichung von getroffenen Vereinbarungen erforderlich ist.
10. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn dieser sämtliche Verpflichtungen uns gegenüber, gleich welcher Art, die sich aus dem Geschäft ergeben und damit in Zusammenhang stehen (einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche), vollständig erfüllt hat. Hat der Käufer die Waren weiterverkauft, was ihm im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs gestattet ist, so entsteht für ihn ein Pfandrecht an den Waren gegenüber uns; unser Käufer ist verpflichtet, dies beim Weiterverkauf ausdrücklich zu vermerken. Der Pfandgläubiger muss uns auf unser erstes Verlangen hin den Lagerort der betreffenden Waren mitteilen und uns die Rücknahme der Waren ermöglichen. Die von uns gelieferten Waren, an denen wir das Eigentum behalten, dürfen von unserem Käufer weder verpfändet noch Dritten sonstige Rechte eingeräumt werden.
Wenn unser Kunde unerwartet seinen Verpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommt, sind wir berechtigt, die von uns gelieferten Waren als unser Eigentum zurückzufordern. In diesem Fall gilt das Geschäft, auf dessen Grundlage wir die Waren an unseren Kunden geliefert haben, als aufgelöst. Dieses Recht steht uns auch dann zu, wenn sich die Waren infolge einer Weiterlieferung bei einem Dritten befinden.
Im Falle einer Rücksendung der Ware gemäß den obigen Ausführungen wird unserem Kunden von uns der Wert gutgeschrieben, der unserer Ansicht nach der Ware zuzurechnen ist, abzüglich aller im Zusammenhang mit der Rücksendung entstandenen Kosten. Dies berührt jedoch nicht unser Recht auf Entschädigung für alle uns dadurch entstandenen Kosten und Schäden.
11. Materialfehler; Herstellergarantien
Wir übernehmen keine weitergehenden Verpflichtungen oder Garantien als die Verpflichtung, (nach unserem Ermessen) das gelieferte Produkt mit Materialfehlern zu ersetzen, gutzuschreiben oder zu reparieren. Wir haften nicht für Schäden jeglicher Art, wenn die Ware unter einer Hersteller- oder Importeurgarantie geliefert wurde; die Bearbeitung eines Garantieanspruchs liegt in diesem Fall ausschließlich im Ermessen des jeweiligen Herstellers oder Importeurs. Der Käufer stellt uns von allen Schäden, Kosten und Zinsen frei, die uns aufgrund von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der von uns gelieferten Ware entstehen. Mängel, die nach einem Jahr ab Lieferung auftreten, sind von der vorstehenden Bestimmung ausgenommen; jegliche diesbezüglichen Rechte des Käufers erlöschen dann.
12. Reklamationen und Warenrücksendungen
Ungeachtet der nachfolgenden Bestimmungen ist unser Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu prüfen, unabhängig vom Lieferort. Im Falle von Reklamationen werden von uns gelieferte Waren nur nach vorheriger Rücksprache mit einem unserer Vertriebsmitarbeiter zurückgenommen oder zurückgeholt. Dies gilt auch, wenn wir der Rücksendung von Waren zur Reparatur ohne vorherige Reklamation zustimmen. Betrifft die Reklamation falsch gelieferte oder beschädigt verpackte Ware, muss der Kunde die Reklamation schriftlich, unter Beifügung des entsprechenden Lieferscheins und/oder der Rechnung, spätestens 14 Tage nach Lieferung einreichen. Eine Reklamation ist nur gültig, wenn sich die Verpackung noch im Originalzustand befindet. Wurde die Ware vom Käufer montiert oder verarbeitet, sind Reklamationen – gleich aus welchem Grund, einschließlich falscher Lieferung – nicht mehr zulässig, auch nicht nach Ablauf der vorgenannten Frist. Reklamationen, die nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehen, werden nicht akzeptiert. Nur Reklamationen, die unmittelbar nach Abholung der Ware in unserem Lager eingereicht werden, werden berücksichtigt. Unverpackte Ware muss, falls sie bei der Lieferung beschädigt ist, vom Käufer zurückgewiesen werden. Werden Waren, die unter die Hersteller- oder Importeursgarantie fallen, zur Überprüfung der Garantie an den jeweiligen Hersteller oder Importeur zurückgesandt, können dem Käufer die uns entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden. Werden Waren ohne Beanstandung an uns zurückgesandt, gelten sie weiterhin als an den Käufer geliefert, mit allen damit verbundenen Konsequenzen. Sämtliche Reparatur- und Transportkosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
In bestimmten Fällen können von uns gelieferte Waren nach unserem alleinigen Ermessen aus anderen als den oben genannten Gründen zurückgegeben und gutgeschrieben werden, sofern das Lieferdatum nicht länger als 30 Tage zurückliegt, die Waren sich in Originalzustand und -verpackung befinden und in unserem Lager vorrätig sind. Speziell für unseren Kunden bestellte Waren sind daher unter keinen Umständen von der Rückgabe ausgeschlossen. Sollte einer der oben genannten Fälle eintreten, berechnen wir dem Kunden eine Gutschriftgebühr von 3 % pro Sendung, mindestens jedoch 15 € (abgerundet auf ein Vielfaches von 5 €). Für Geräte mit einem Wert von über 500 € wird eine Pauschalgebühr von 24 € pro Gerät erhoben. Es wird ein Gesamtbetrag unter der Bezeichnung „Gutschriftgebühr“ (einschließlich Versand- und Bearbeitungskosten) in Rechnung gestellt. Die Einreichung einer Reklamation befreit den Kunden nicht von der Zahlung gemäß der Rechnung. Die Bestimmungen unter Ziffer 12 berühren nicht die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.
13. Zuständiges Gericht; Anwendbares Recht
Etwaige Streitigkeiten zwischen uns und unseren Kunden werden nach unserer Wahl vom zuständigen Gericht in Utrecht oder vom zuständigen Gericht am Wohnsitz des Kunden entschieden, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen. Für alle unsere Angebote, Verträge usw. gilt niederländisches Recht.
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