Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (NL)
Die nachstehenden Lieferbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote sowie jedes mit uns abgeschlossenen Geschäfts, sofern nicht von beiden Parteien ausdrücklich schriftlich davon abgewichen wird. Bezugnahmen des Käufers auf seine Einkaufsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten zuvor schriftlich dem Gegenteil zugestimmt.
2. Angebote
Alle unsere Angebote sind stets freibleibend.
Abschlüsse sind für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden oder ab dem Zeitpunkt, in dem wir mit der Ausführung beginnen; Dies gilt insbesondere auch für Angebote und Zusagen unserer Vertreter oder sonstigen in unserem Dienst stehenden Personen sowie für von ihnen getroffene Vereinbarungen.
3. Maße, Zeichnungen und Abbildungen sowie technische Daten
Die in unseren Angeboten, Katalogen, Lagerlisten, Preislisten, Rundschreiben und sonstigen Unterlagen angegebenen Maße, Gewichte und technischen Daten sowie die darin wiedergegebenen Zeichnungen und Abbildungen sind nur annähernd maßgebend und unverbindlich, es sei denn, dass eine schriftliche Garantie unsererseits vorliegt. Die Urheberrechte an den von uns zur Verfügung gestellten Bildern, Zeichnungen, Diagrammen und Entwürfen sowie an den von uns veröffentlichten Inhalten im Allgemeinen liegen ausschließlich bei uns – unabhängig davon, ob hierfür Kosten anfallen oder nicht.
4. Preise
Die von uns genannten Preise sind insofern unverbindlich, als sie auf den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Fabrikpreisen, Devisenkursen, Einfuhrzöllen und ähnlichen Abgaben, Versicherungstarifen, Frachten, Steuern, Margenregelungen und anderen derartigen Faktoren basieren.
Sollten sich einer oder mehrere der vorgenannten Faktoren vor der Lieferung ändern, sind wir berechtigt, den angegebenen Preis nach unserem Ermessen angemessen anzupassen. In diesem Fall ist unser Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Stückpreise exklusive Umsatzsteuer und anderer staatlicher Abgaben, die auf den Verkauf und die Lieferung anfallen.
5. Lieferung
Alle unsere Lieferungen innerhalb der Niederlande erfolgen unter den folgenden Bedingungen:
„kostenlose Lieferadresse“. Bei Bestellungen unterhalb eines von uns jeweils festzulegenden Rechnungsbetrages (ohne Mehrwertsteuer) behalten wir uns die Berechnung von Frachtkosten vor und berechnen einen Kostenzuschlag gemäß dem zum Zeitpunkt der Lieferung bei uns geltenden Zuschlagssatz. Die von uns zu liefernden Waren reisen auf Gefahr unseres Kunden; diese Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Waren unsere Lager oder, im Falle der Lieferung im Auftrag Dritter, die Fabriken oder Lager dieser Dritten verlassen haben.
6. Verpackung
Sofern die Ware von uns nicht in einer Werksverpackung geliefert wird, die uns unser eigener Lieferant nicht gesondert in Rechnung stellt, werden die Verpackungskosten von uns zusätzlich berechnet; Die von uns berechnete Verpackung wird in voller Höhe gutgeschrieben, sofern sie innerhalb eines Monats nach dem Lieferdatum in gutem Zustand und frachtfrei zurückgegeben wird.
7. Lieferzeiten
Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten nur annähernd, es sei denn, dass uns ausdrücklich und schriftlich eine bestimmte Lieferzeit zugesichert wurde. Sofern wir diesbezüglich keine Garantie übernommen haben, ist die Nachlieferung innerhalb der angegebenen Lieferzeit von unseren Möglichkeiten abhängig. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger Umstände, die von uns – auch wenn unsere Lieferanten uns die Lieferung nicht ermöglichen – vernünftigerweise nicht erwartet werden können, die Transaktion auszuführen, verlängert sich die Lieferzeit um den Zeitraum, der der Dauer dieser Umstände entspricht. Außer im Falle groben Verschuldens unsererseits berechtigt eine Überschreitung der Lieferzeit den Käufer weder zum vollständigen oder teilweisen Rücktritt vom Geschäft noch zu Schadenersatz. Ist die Lieferung nicht innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt, sind wir und die Einkaufsstelle zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht besteht auch, wenn das Geschäft bereits teilweise abgeschlossen ist. Wir sind berechtigt, eine Bestellung ganz oder teilweise auszuliefern. Erfolgt die Lieferung in Teilen, sind wir dennoch berechtigt, die Zahlung einer Teillieferung per Rechnung gemäß den jeweils geltenden Zahlungsbedingungen zu verlangen. Unbeschadet des Vorstehenden unter 7 wird bei Geschäften auf Abruf die gekaufte Ware möglichst in gleichmäßigen Mengen und Raten über die zur Abholung vorgesehene Zeit verteilt. Geschieht dies nicht, gerät der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung unsererseits bedarf, was uns die nachstehend unter 8. beschriebenen Befugnisse einräumt.
8. Pflichten des Käufers
Bei unerwarteter Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers, einschließlich der Annahmeverweigerung einer Lieferung oder Nichtzahlung einer Zahlung zum vereinbarten Zeitpunkt, sind wir jederzeit berechtigt, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf, das Geschäft aufzulösen, ohne dass ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, unbeschadet unseres Anspruchs auf Schadensersatz.
Darüber hinaus sind wir in diesem Fall berechtigt, den Nichterhalt als aufschiebende Bedingung geltend zu machen, so dass bei Nichterhalt vom Vertragsverhältnis zurückgetreten wird. Ein Anspruch des Käufers hierauf besteht nicht. Darüber hinaus sind wir dann berechtigt, auch von allen weiteren mit dem betreffenden Kunden laufenden Geschäften, soweit diese noch nicht ausgeführt sind, zu den gleichen Bedingungen zurückzutreten; Eine Stornierung hat stets die Fälligkeit sämtlicher uns geschuldeten Beträge zur Folge.
9. Zahlung
Die Zahlung der Rechnungsbeträge hat grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, entweder in unserer Geschäftsstelle oder auf eines unserer Giro- oder Bankkonten. Wir sind auch zur Verfügung durch Wechsel ermächtigt. Zahlungen auf anderem Wege, insbesondere durch Übergabe an unsere Mitarbeiter, gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns als geleistet. Sofern wir mit den Käufern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, wird eine Zahlung der Käufer von uns als Reduzierung oder als Bezahlung der ältesten offenen Rechnung(en) angerechnet, wobei wir stets dazu befugt sind, Zahlungen nach unserem Ermessen von offenen Rechnung(en) abzuziehen oder als Bezahlung dieser zu betrachten. Ein Anspruch auf Skonto bei Barzahlung besteht für unsere Kunden nur, wenn dieser ausdrücklich auf der Rechnung ausgewiesen ist; ob ein solcher Rabatt gewährt wird. dieser kommt nur dann in den Genuss, wenn die angegebene Frist strikt eingehalten wird. Bei verspäteter Zahlung von Rechnungsbeträgen im Ganzen oder in Teilen schuldet der Käufer, unbeschadet der Regelungen in Ziffer 8, Zinsen in Höhe von maximal 1,5 % pro Monat; Wir sind außerdem berechtigt, die Lieferung von Waren aus den betreffenden oder anderen Geschäften auszusetzen. Halten wir es bei Zahlungsverzug für notwendig, unsere Forderung(en) zur Einziehung an Dritte abzutreten, werden wir den Käufer hiervon schriftlich benachrichtigen; Wir werden dem Käufer in der Regel eine von uns zu bestimmende Frist setzen, innerhalb derer er seinen Verpflichtungen noch nachzukommen hat, sofern nicht im Einzelfall sofortige Einziehungsmaßnahmen erforderlich sind. Entscheiden wir uns für Inkassomaßnahmen, gehen die damit verbundenen Kosten vollumfänglich zu Lasten des Käufers; Wir können ihm nach unserer Wahl alle tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen, die uns selbst in Rechnung gestellt wurden, oder einen Betrag in Höhe von 15 % des uns geschuldeten Betrags. Wir behalten uns das Recht vor, für fristgerechte Zahlung hinsichtlich bereits erfolgter und noch zu erbringender Lieferungen jederzeit Sicherheiten zu verlangen, die nach unserer Wahl in Form einer Vorauszahlung, einer Bankbürgschaft, einer Hypothek, eines Pfandrechts oder einer Bürgschaft erfolgen können.
Wir sind außerdem berechtigt, in von uns für zweckmäßig erachteten Fällen, abweichend von getroffenen Vereinbarungen, die Lieferung nur per Nachnahme bzw. künftig nur noch per Nachnahme vorzunehmen, soweit dies erforderlich ist.
10. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn dieser sämtlichen Verpflichtungen uns gegenüber, gleich welcher Art, aus und im Zusammenhang mit dem Geschäft (einschließlich etwaiger Verpflichtungen zur Leistung von Schadensersatz) vollständig nachgekommen ist. Hat der Käufer die Ware weitergeliefert, wozu er im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs berechtigt ist, wird der Käufer unseres Käufers zum Pfandgläubiger der Ware uns gegenüber; Unser Kunde ist verpflichtet, bei Weiterveräußerung einen entsprechenden Vorbehalt bekannt zu geben. Der Beanstandende ist verpflichtet, uns auf erstes Anfordern den Lagerort der beanstandeten Ware mitzuteilen und uns die Rücknahme der Ware zu ermöglichen. Von uns gelieferte Waren, die in unserem Eigentum stehen, dürfen von unserem Kunden weder verpfändet noch Dritten sonstige Rechte daran eingeräumt werden.
Falls unser Kunde unerwartet einer seiner Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, sind wir berechtigt, die von uns an den Kunden gelieferten Waren als unser Eigentum zurückzufordern, wodurch das Geschäft, auf dessen Grundlage wir diese Waren an unseren Kunden geliefert haben, als aufgelöst gilt; Diese Befugnis steht uns auch dann zu, wenn sich die Ware im Zuge der Weiterlieferung bei einem Dritten befindet.
Im Falle einer Warenrücksendung im oben genannten Sinne wird unserem Käufer der Wert gutgeschrieben, der unserer Ansicht nach der Ware zuzurechnen ist, abzüglich aller im Zusammenhang mit der Rücksendung entstandenen Kosten, unbeschadet unseres Rechts auf Ersatz der uns dadurch entstandenen Kosten und Schäden.
11. Sachmängel; Werksgarantien
Wir übernehmen niemals weitere Verpflichtungen oder Garantien als die Verpflichtung, das gelieferte Produkt, das Sachmängel aufweist, nach unserem Ermessen zu ersetzen, gutzuschreiben oder zu reparieren. Wir können nicht für den Ersatz von Schäden jeglicher Art haftbar gemacht werden, wenn die Ware unter einer Garantie des Herstellers oder Importeurs geliefert wurde; In diesem Fall liegt die Bearbeitung eines Garantieanspruchs ausschließlich im Ermessen des jeweiligen Herstellers oder Importeurs. Unser Käufer stellt uns von sämtlichen Schäden, Kosten und Zinsen frei, die uns durch Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der von uns gelieferten Ware entstehen. Mängel, die nach Ablauf eines Jahres nach Lieferung auftreten, sind von der vorstehenden Regelung nicht erfasst; jegliche diesbezüglichen Rechte des Käufers erlöschen dann.
12. Reklamationen und Warenrücksendungen
Unbeschadet der nachstehenden Bestimmungen ist unser Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Lieferung durch uns auf Übereinstimmung mit der erteilten Bestellung zu überprüfen, unabhängig davon, an welchen Ort die Ware bestellungsgemäß geliefert wird. Im Falle von Beanstandungen erfolgt eine Rücksendung bzw. Rücknahme der von uns gelieferten Ware nur nach vorheriger Rücksprache mit einem unserer Verkaufsmitarbeiter; Vorstehendes gilt auch, wenn wir der Rücksendung der Ware zur Reparatur ohne Beanstandung zustimmen. Betrifft die Reklamation falsch gelieferte oder beschädigt verpackte Ware, muss die Reklamation vom Käufer spätestens am 14. Tag nach dem Tag der Lieferung schriftlich, versiegelt mit dem entsprechenden Lieferschein und/oder der Rechnung bei uns eingereicht werden; Eine Reklamation ist nur dann gültig, wenn sich die Verpackung noch im Originalzustand befindet. Wurde die Ware vom Käufer montiert oder verarbeitet, sind Reklamationen – gleich aus welchem Grund, einschließlich Falschlieferung – auch nach Ablauf der Frist nicht mehr zulässig. Nach Ablauf der Frist eingehende Reklamationen werden nicht mehr anerkannt. Es werden nur Reklamationen berücksichtigt, die unmittelbar nach der Lieferung der Ware bei uns im Lager abgeholt werden. Unverpackte Ware muss, sofern sie bei der Anlieferung beschädigt ist, vom Käufer abgelehnt werden. Werden Waren, die unter eine Hersteller- oder Importeurgarantie fallen, zur Überprüfung der Garantie durch den jeweiligen Hersteller oder Importeur zurückgesandt, können die uns in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten dem Käufer in Rechnung gestellt werden. Bei einer reklamationslosen Rücksendung der Ware an uns gilt diese Ware weiterhin als an den Käufer geliefert, mit allen damit verbundenen Folgen, wobei die (eventuellen) Reparatur- und Transportkosten dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
In Fällen, die nach unserem alleinigen Ermessen aus anderen als den oben genannten Gründen von uns gelieferte Waren zurückgeben und gutschreiben lassen, vorausgesetzt, dass das Lieferdatum nicht länger als 30 Tage zurückliegt, die Waren sich noch in ihrem Originalzustand und in der Originalverpackung befinden und Teil unseres Lagersortiments sind; Daher werden speziell für unsere Kunden bestellte Waren unter keinen Umständen zurückgesandt. Sollte einer der hier genannten Fälle eintreten, berechnen wir dem Käufer sogenannte Gutschriftkosten in Höhe von 3 % pro Sendung, mindestens jedoch 15 € (wobei der Betrag auf ein Vielfaches von 5 € abgerundet wird), wobei bei einem Gerätewert von über 500 € ein pauschaler Betrag von 24 € pro Gerät anfällt. Es wird ein einmaliger Betrag in Rechnung gestellt, der als „Kreditgebühren“ bezeichnet wird (einschließlich Fracht- und Verwaltungsgebühren). Die Geltendmachung einer Reklamation entbindet den Käufer nicht von der Zahlung gemäß Rechnung. Die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bleiben von den nachstehenden Bestimmungen unter 12 unberührt.
13. Zuständiges Gericht; anwendbares Recht
Eventuelle Streitigkeiten, die unerwartet zwischen uns und dem Kunden entstehen, werden nach unserer Wahl vom zuständigen Gericht in Utrecht oder vom zuständigen Gericht am Wohnsitz des Kunden beigelegt, natürlich vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Für alle unsere Angebote, Verträge usw. gilt niederländisches Recht.
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